Wichtige Infos bei Evelyn Zeiler Webprogrammierungen

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Nachfolgende AGB finden ihre Gültigkeit in sämtlichen Transaktionen und Geschäftstätigkeiten von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste und Zustandekommens eines Vertrages, zwischen der Firma Evelyn Zeiler Webprogrammierungen und dem Kunden als Vertragspartner, gelten diese Bedingungen als angenommen, auch zukünftig ohne weitere Festlegung. Die AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht widersprochen wird.

1.2 Angebote, Lieferungen und Leistungen von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsverbindungen wird hiermit widersprochen.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der expliziten und eindeutigen schriftlichen Niederlegung und Zustimmung aller beteiligten Parteien.

1.4 Evelyn Zeiler Webprogrammierungen ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde kann den geänderten Bedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so ist Evelyn Zeiler Webprogrammierungen berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Auftragserteilung und –annahme

2.2 Ein Vertrag zwischen Evelyn Zeiler Webprogrammierungen und dem Kunden gilt als zustande gekommen, wenn Evelyn Zeiler den Kundenauftrag durch Versand eines Angebots und dessen Annahme durch den Kunden erfolgte. Der Versand einer expliziten Auftragsbestätigung entfällt durch die Annnahme des Angebots per Mail oder durch Briefpost.

§ 3 Angebote

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, Webseiten und Leistungsbeschreibungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten, ohne, dass hieraus Rechte gegen Evelyn Zeiler Webprogrammierungen hergeleitet werden können.

3.2 Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage lediglich als unverbindlicher Richttermin bzw. Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen durch Zulieferanten eintreten können.

3.3 Bei den in Angeboten abgegebenen Seitenanzahlen richten wir uns nach Ihren Vorgaben. Werden diese im Laufe des Projektes überschritten verrechnen wir pro Seite einen pauschen Mehraufwand für Textseiten von 150 €. Entstandener Mehraufwand für eine Bildrecherche und /oder Bildlizenzen berechnen wir 1:1 weiter.

§ 4 Individualsoftware – Webprogrammierungen

4.1 Der Anwendungsbereich / Verwendungszweck der eingesetzten Contao Module ist von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen in Zusammenarbeit mit dem Kunden / Anwender zu erarbeiten. Eine detaillierte, aus Anwendersicht formulierte Leistungsbeschreibung in schriftlicher Form ist dem Vertrag zugrunde zu legen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erstellung der individuellen Modulanforderungen durch Evelyn Zeiler Webprogrammierungen dadurch mitzuwirken, dass er die notwendigen Angaben zur Entwicklung des Sollkonzeptes macht und erforderliche Daten rechtzeitig zur Verfügung stellt.

4.2 Nachträglich geforderte Zusatzarbeiten wie Newsletterimplementierung oder umfangreiche Formulare sind nicht Bestandteil und müssen im Angebot enthalten sein.

§ 5 Leistungsumfang

5.1 Der Umfang der von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot in Verbindung mit der Angebotsannahme sowie ggf. aus den erfolgten schriftlich fixierten Erweiterungen. Bei der Individualsoftware / Webprogrammierungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus dem Pflichtenheft, soweit ein solches vorhanden ist. Pflichtenheft, im Format Worddatei oder PDF, kann vom Kunden an Evelyn Zeiler Webprogrammierungen vor der Angebotsannahme übersendet werden.

5.2 Verbindliche Liefertermine müssen ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart werden und beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls auch ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.

5.3 Wird aus Gründen, die von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen nicht zu vertreten sind, ein verbindlicher Termin überschritten oder die Übergabe verzögert, so verschiebt sich der Termin angemessen. Nicht von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen zu vertreten sind insbes. Lieferverzögerungen, die auf Streik, Aussperrung, gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- u. Exportbeschränkungen), Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung von rechtzeitig mit Dritten, insbesondere Lieferanten von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen oder deren Unterlieferanten, abgeschlossene Verträge beruhen. Wenn aus den vorgenannten Gründen der ursprüngliche Liefertermin um zwölf Wochen überschritten sein sollte, haben beide Parteien das Recht vom Auftrag zurück zu treten.

5.4 Wandlung und Minderung durch den Besteller sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Evelyn Zeiler Webprogrammierungen nicht in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen.

5.5 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist Evelyn Zeiler Webprogrammierungen berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen.

5.6 Ist der Auftraggeber unangemessen lange in Verzug mit Textlieferungen oder fehlendem Bildmaterial ist Evelyn Zeiler Webprogrammierungen, nach vorheriger Ankündigung, berechtigt die Schlussrechnung noch vor der Onlinestellung zu verlangen.

5.7 Programmierarbeiten werden zu zwei Teilen berechnet. 50% bei Auftragserteilung und 50% nach Fertigstellung, Zugangsübergabe oder Übertrag auf den Kundenserver. In manchen Fällen behalten wir uns eine Splittung in drei Teilen vor.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte

6.1 Jeder an Evelyn Zeiler Webprogrammierungen erteilte Auftrag mit Entwürfen in Schrift und Bild, Reinzeichnungen oder Layouts sowie Individualsoftware / Programmierungen unterliegt dem Urheberrechtgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechts gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Programmierungen, Software, CMS, Entwürfe in Schrift und Bild, Reinzeichnungen und Layouts und verbundenes Begleitmaterial ist außerdem durch die internationalen Copyrightbestimmungen geschützt. Es gelten hierfür die grundlegenden Bestimmungen für Copyright geschütztes Material.

6.2 Alle zuvor genannten Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Evelyn Zeiler Webprogrammierungen, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

6.3 Evelyn Zeiler Webprogrammierungen überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung über. Evelyn Zeiler Webprogrammierungen behält sich das Recht vor mit dem Kunden als Referenz zu werben und die Website des Kunden mit einem Backlink (oder alternativer Kennzeichnung) zur Website von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen zu versehen.

6.4 Evelyn Zeiler Webprogrammierungen ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe der Computerdaten, so bedarf das einer gesonderten Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten. Hat Evelyn Zeiler Webprogrammierungen dem Kunden Computerdaten zur Verfügung gestellt und der Kunde möchte diese Daten verändern, ist das nur mit schriftlicher Zustimmung durch Evelyn Zeiler Webprogrammierungen gestattet.

6.5 Das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht sowie Vertriebsrecht für das gesamte Ergebnis der durch Evelyn Zeiler Webprogrammierungen durchgeführten Arbeiten erhält der Kunde nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Das gleiche gilt für die Übergabe von Quellcode.

6.6 Die Programmierung von Websiten mit dem CMS (Content Managment System) Contao unterliegt den Nutzungsrechten von Contao. Contao ist ein Open-Source-Projekt und wir weisen Sie hiermit darauf hin.

§ 7 Haftung

7.1 Evelyn Zeiler Webprogrammierungen verpflichtet sich, jeglichen Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schaden ist ausgeschlossen.

7.2 Evelyn Zeiler Webprogrammierungen verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3 Sofern Evelyn Zeiler Webprogrammierungen notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen. Sie haftet grundsätzlich nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.4 Mit der Genehmigung von Programmierentwürfen durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten übernehmen diese die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte etc. entfällt jede Haftung von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen. Ebenso haftet Evelyn Zeiler Webprogrammierungen nicht für wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeiten und Eintragungsfähigkeiten. Nach Projektübergabe veränderte Textinhalte und Bildmaterialien werden von unserer Haftung ausgeschlossen.

7.6 Reklamationen und Beanstandungen sind innerhalb 14 Tagen nach Übergabe des jeweiligen Werkes schriftlich mitzuteilen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

§ 8 Vergütung – Fälligkeit und Sonderleistungen

8.1 Entwürfe und Originalmaterial zusammen, sowie mit der Einräumung von Nutzungsrechte, bilden eine einheitliche Leistung.

8.2 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Leistungen, die von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen für den Auftraggeber erbracht werden, sind kostenpflichtig. Nebenabreden müssen schriftlich von beiden Vertragspartner bestätigt werden.

8.3 Die Vergütung ist bei Übergabe des Werkes fällig und ohne Abzug zahlbar. Andere Zahlungsziele bedürfen der gesonderten Absprache und sind schriftlich zu dokumentieren. Wird das Gesamtwerk in Teilen gefertigt und ausgeliefert, so ist eine jeweilige Teilvergütung fällig. Erstreckt sich das Gesamtwerk über eine längere Zeit oder erfordert für Evelyn Zeiler Webprogrammierungen eine nicht unerhebliche finanzielle Vorleistung, so sind angemessene, der Branche üblichen, Abschlagszahlungen zu leisten Bei Auftragerteilung 1/2 der Gesamtvergütung, 1/2 nach Fertigstellung der Gesamtleistung.

8.4 Bei Zahlungsverzug ist Evelyn Zeiler Webprogrammierungen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen größeren Schaden bleibt davon unberührt.

8.5 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von bereits gefertigten Programmierarbeiten, werden nach Zeitaufwand berechnet. Der Stundensatz ist aus der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.

8.6 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Evelyn Zeiler Webprogrammierungen im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

§ 9 Korrektur, Programmierungsüberwachung und Belegmuster

9.1 Die Programmierungsüberwachung durch Evelyn Zeiler Webprogrammierungen erfolgt nur im Rahmen der Testumgebung. Bei Übernahme der Programmierung von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen fallen alle Änderungen an den Auftraggeber über. Dieser muss nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen treffen und entsprechende Anweisungen geben das Werk sicher zu pflegen. Evelyn Zeiler Webprogrammierungen haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 10 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10.1 Im Rahmen des Auftrages räumt der Auftraggeber Evelyn Zeiler Webprogrammierungen Gestaltungsfreiheit ein. Reklamationen hinsichtlich der Gestaltung werden ausgeschlossen. Sind auf Verlangen des Auftraggebers während oder nach der Produktion Änderungen gewünscht und vorzunehmen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der ursprünglich festgelegte Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.

10.2 Verzögert sich die Durchführung bzw. Fertigstellung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, kann Evelyn Zeiler Webprogrammierungen eine angemessene Erhöhung des ursprünglichen Vergütungsbetrages verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Evelyn Zeiler Webprogrammierungen auch Schadenersatzansprüche einfordern. Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugsschaden bleibt davon unberührt.

10.3 Der Auftraggeber versichert Evelyn Zeiler Webprogrammierungen, dass er zur Verwendung aller übergebenden Vorlagen berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung der Vorlagen berechtigt sein, so stellt er Evelyn Zeiler Webprogrammierungen von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

11.1 Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Evelyn Zeiler Webprogrammierungen und dem Kunden/Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist , ist Nürtingen Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Evelyn Zeiler Webprogrammierungen ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen Gerichtstand zu verklagen. Weiterhin ist Nürtingen Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsordnung. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

§ 12 Sonstiges

12.1 Übertragungen von Rechten, Pflichten und Bildmaterial von Evelyn Zeiler Webprogrammierungen aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

Stand: 04.01.2019 V 1.3